Wählergemeinschaft will Lückenschluss in der Altstadt fördern

21.11.2019 07:52

Antrag der Wählergemeinschaft: Städtebauförderung soll weitergeführt werden

Die Altentreptower Wählergemeinschaft hat einen Antrag an die Stadtverwaltung und Stadtvertretung gerichtet. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, sich für den Erhalt des Städtebauförderprogramms im Sanierungsgebiet einzusetzen. Außerdem wird vorgeschlagen, jedes Jahr zwei Objekte mit jeweils 20000 Euro aus dem städtischen Haushalt zu unterstützen.

Ziel des Antrags ist, die Haussanierung in der Altstadt fortzuführen und die vielen Baulücken in der Innenstadt zu schließen. Denn die Stadt Altentreptow bekommt seit drei Jahren keine Städtebaufördermittel mehr vom Land. Weil andere Städte aber noch Fördermittel erhalten, soll sich auch die Stadtverwaltung für weitere Gelder beim Land einsetzen. Denn viele Häuser sind in der Altstadt noch nicht saniert. Es klaffen Baulücken.

 

Der Antrag im Wortlaut:

Antrag der Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft / SPD

 

Betreff :  Städtebauförderprogramm / Förderung von Lückenschluss durch Neubebauung im städtischen Sanierungsgebiet  

1. Beschluss

 

Die Verwaltung wird aufgefordert sich für einen Erhalt des Städtebauförderprogrammes einzusetzen.

Die Stadtvertretung beschließt die Förderung von Lückenschluss durch Neubebauung im städtischen Sanierungsgebiet. Die Fördersumme je Objekt beträgt 20.000 €. Jährlich können auf Antrag zwei Objekte gefördert werden.

2. Sach- und Rechtslage

 

Im städtischen Sanierungsgebiet ist in den zurückliegenden Jahren Einiges passiert. Viele baufällige Gebäude wurden abgetragen. Die so für eine Neubebauung frei gewordenen Grundstücke werden über die Internetseite der Stadt Altentreptow sowie über öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel sowie als Beilage im Anzeigenkurier „Lokalfuchs“ zum Verkauf angeboten.

Aus dem Städtebauförderprogramm hat die Stadt Altentreptow letztmalig im Jahr 2016 Fördermittel erhalten. Für die Jahre 2017 und 2018 wurden die beantragten Fördermittel nicht mehr bewilligt, da die städtebauliche Sanierung entsprechend der gesetzlichen Regelung bis zum 31.12.2021 abgeschlossen werden soll. Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm stehen demzufolge nicht mehr zur Verfügung. Die Stadt Altentreptow sollte dennoch weiter versuchen Mittel aus dem Städtebauförderprogramm zu erhalten.

Ziel ist es, auch weiterhin innenstädtisches Bauen zu fördern. Wenn keine Mittel aus dem o.g. Förderprogramm ausgereicht werden, ist hier zukünftig insbesondere der „Lückenschluss“ durch die Stadt zu fördern. Dies soll in Form einer Zuwendung aus städtischen Mittel erfolgen. Voraussetzungen für eine Zuwendungsgewährung sind:

  • Antragstellung
  • Lückenschluss im städtischen Sanierungsgebiet  durch eine Neubebauung
  • Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren
  • Auszahlung erfolgt mit Fertigstellungsanzeige  „Rohbau“
  • Die Fördersumme wird auf 20.000 € je Objekt begrenzt.
  • Jährlich  können zwei Objekte gefördert werden.

Die finanziellen Mitteln sind in ab dem Haushaltsjahr 2020 planmäßig in den Haushaltsplan aufzunehmen.