Die Stadt Altentreptow hat trotz der enormen Windradbelastung momentan überhaupt keine Einnahmen aus den Windkraftanlagen. Dabei könnten mindestens 6600 Euro pro Windrad und Jahr in die Stadtkasse fließen. Andere Gemeinden machen es vor. Das wollte die Altentreptower Wählergemeinschaft ändern. Sie brachte die Idee von einer neuen Grundsteuer ein. Bisher werden Windräder nur über die Grundsteuer B für Wohnhäuser besteuert. Die ist aber ziemlich gering. So kam die Idee von einer Grundsteuer W ins Spiel. Denn Kommunen dürfen bestimmte Steuern selbst einführen.
Die Wählergemeinschaft erläuterte den Vorschlag im August im Finanzausschuss. Die Steuer ist gerechtfertigt, weil die geringen Einnahmen die Belastungen durch die Windräder nicht ausgleichen. Bei Neubauten werden rund 250 oder 300 Euro pro Jahr veranschlagt. Bei Windkraftanlagen ist der Betrag viel kleiner. Dabei sind Windräder viel höher als gewöhnliche Häuser. Und nicht einmal die gesamte Baulastfläche im Grundbuch der Windkraftanlagen wird bei der Steuerberechnung mit einbezogen. Außerdem habe die Stadt keine Gewerbesteuereinnahmen von den 17 Windrädern auf ihrem Territorium.
Wie sich herausstellte, ist das wahrscheinlich nicht möglich. Selbst das Land kann diese Steuerart nicht einführen. Das könnte offenbar nur der Bund.